Am 2. Juli 2023 trat in Deutschland das als Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft,
- Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitenden müssen seit dem 2. Juli 2023 Hinweisgebersysteme einführen.
- Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben noch eine Übergangsfrist bis zum
17. Dezember 2023.
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