Hinweisgeberschutzgesetz

Am 2. Juli 2023 trat in Deutschland das als Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft,

  • Unternehmen mit 250 oder mehr Mitarbeitenden müssen seit dem 2. Juli 2023  Hinweisgebersysteme einführen. 
  • Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben noch eine Übergangsfrist bis zum 
    17. Dezember 2023.

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